
Unterstellung der Jahresrechnung 2024 unter das fakultative Referendum
Fakultatives Referendum:
Jahresrechnung 2024
Nach Art. 5 und Art. 20 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. April 2025 die Jahresrechnung 2024 genehmigt und für die Unterstellung unter das fakultative Referendum verabschiedet.
Das fakultative Referendum dauert vom 1. Mai bis 30. Mai 2025.
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.
Die Jahresrechnung 2024 in Kurzfassung ist dem Gmäändsblatt beigelegt. Weitere Exemplare und die detaillierte Jahresrechnung können bei der Gemeindekanzlei Rehetobel bestellt werden.
Gemeinderat Rehetobel
Monika Graf, Gemeindeschreiberin
Zugehörige Objekte
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Rehetobel_Jahresrechnung 2024 (, 864.17 kB) | Download | 0 | Rehetobel_Jahresrechnung 2024 |
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