Eines ist klar. Im Appenzellerland ohne Auto auszukommen ist anspruchsvoll, wenn auch nicht unmöglich. Für alle jene, die sich in der aktuellen Situation fragen, ob sie wirklich ein Zweitauto brauchen, legen wir das Car-Sharing nahe. Das tönt spannend und birgt ein paar Stolpersteine. Wir legen dar, worauf zu achten ist, wenn man ein Auto teilen oder seinen Nachbarn zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen will.
Diese Berufe erfordern ein hohes Mass an räumlichem Vorstellungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. Die hergestellten Teile mit wenigen Mikrometern Toleranz werden bis zur Perfektion gefräst, geschliffen, lackiert und lasergraviert. Doch trotz höchst anspruchsvoller Tätigkeit und kostspieligen Rohmaterialien und Maschinen steht bei der Knoepfel AG der Mensch im Mittelpunkt. Rund 70% Prozent der Mitarbeitenden sind seit ihrer Ausbildung im Betrieb. Auch Anton Rechsteiner ist seit 1986 hier tätig, mit Herz und Seele.
Zunächst gilt es zu unterscheiden, ob sie gemeinsam mit Freunden oder Nachbarn ein Auto besitzen wollen. Das ist eine Möglichkeit. Eine andere Variante ist, das eigene Auto anderen Personen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. In beiden Fällen ist es wichtig, Abklärungen zu machen und Abmachungen zu treffen.
Falls Sie sich entscheiden, das Auto zu teilen, ermitteln sie zunächst die Betriebskosten. Dabei ist zwischen fixen Kosten (Abschreibung, Garagenmiete, Versicherungen) und variablen Kosten (Wertverlust, Unterhalt, Treibstoff) zu unterscheiden. Bei der Ermittlung hilft die Webseite www.fahrzeugmarkt.ch weiter.
Übrigens: Wussten Sie, dass rund 60 % der Betriebskosten eines Autos entstehen, ob es fährt oder in der Garage steht?
Im Vertrag ist zu regeln, was im Schadenfall geschieht. In aller Regel gehen Unfallschäden und daraus folgende Reparaturen zu Lasten des fehlbaren Lenkers. Auch die Fragen nach Wartung, Reinigung etc. können vertraglich geregelt werden. Bei gemeinsam gehaltenen Fahrzeugen muss vereinbart werden, wer gegenüber Behörden als Fahrzeughalter auftritt und wer für die regelmässige Wartung des Fahrzeuges verantwortlich ist.
Auf der Webseite des VCS finden Sie einen Mustervertrag sowie weiterführende Informationen.